Eichprüfung? – Die notwendigen Unterlagen finden Sie im Kundenportal!

Der UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. hat bereits am Ende des letzten Jahres mit einem Rundschreiben auf mögliche eichbehördliche Kontrollen in Bayern hingewiesen. Der Wirtschaftsverband Fuels & Energie (en2x) hat diesen Hinweis nun wiederholt. Aus Sicht der Verbände ist es darüber hinaus nicht auszuschließen, dass eine Überprüfung der Eichpflichten auch in anderen Bundesländern ansteht.

Die Verpflichtungen des Eichrechts gelten u.a. auch für Zapfsäulen an Tankstellen. Somit sind Unterlagen über erfolgte Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Messgerät, einschließlich solcher durch elektronisch vorgenommene Maßnahmen, auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

In Ihrem Kundenportal finden Sie:

  • Die Konformitätserklärungen,
  • die Service-Historie
  • sowie die Instandsetzermeldungen, sofern diese den Arbeitsbereich von HUTH betroffen haben.

Mehr Informationen rund um das Kundenportal finden Sie hier.

Die obenstehenden Darlegungen sind unverbindlich und entsprechen unseren eigenen Wahrnehmungen und Erfahrungen. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Darlegungen. Jedwede vertragliche Haftung unsererseits für den Inhalt ist ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit den Darlegungen stehende Rechts- und Steuerfragen müssen Sie verbindlich durch entsprechende Fachleute prüfen und beantworten lassen.