Der UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. hat bereits am Ende des letzten Jahres mit einem Rundschreiben auf mögliche eichbehördliche Kontrollen in Bayern hingewiesen. Der Wirtschaftsverband Fuels & Energie (en2x) hat diesen Hinweis nun wiederholt. Aus Sicht der Verbände ist es darüber hinaus nicht auszuschließen, dass eine Überprüfung der Eichpflichten auch in anderen Bundesländern ansteht.
Die Verpflichtungen des Eichrechts gelten u.a. auch für Zapfsäulen an Tankstellen. Somit sind Unterlagen über erfolgte Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Messgerät, einschließlich solcher durch elektronisch vorgenommene Maßnahmen, auf Verlangen der Behörde vorzulegen.
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