Mengenmeldepflicht von Kraftstoffverkäufen an Tankstellen

Am 8. Juli 2022, hat der Bundesrat umfangreiche Änderungen des Energiewirtschaftsrechts gebilligt, die der Bundestag am 24. Juni 2022 als Teil des sogenannten „Osterpakets“ verabschiedet hatte. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen zur beschleunigten Nutzung erneuerbarer Energien und unter anderem auch erweiterte Befugnisse der Aufsichtsbehörden im Wettbewerbsrecht.

Stärkere Beobachtung der Kraftstoffpreise

Das Gesetz ermöglicht eine stärkere Beobachtung der Raffinerien und des Kraftstoffgroßhandels durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt. Tankstellen müssen künftig in einem noch per Verordnung festzulegendem Zeitraum die verkauften Kraftstoffmengen an die Transparenzstelle für Kraftstoffe melden.

Unterschiedliche technische Wege sind zur Umsetzung denkbar!

Die HUTH Entwicklung hat bereits erste Konzeptpapiere für eine Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen entwickelt. Ein Modul für HUTH:bridge sowie eine Erweiterung der WEAT Nassdatenschnittstelle sind als zwei Modelle für den freien Markt denkbar. Für die großen Mineralölgesellschaften wird es sicher gesellschaftsspezifische Schnittstellen geben, die es zu realisieren gilt.

Detaillierte Aussagen zur Umsetzung werden an dieser Stelle sofort veröffentlicht, sobald konkrete technische Vorgaben und Termine seitens des Gesetzgebers vorliegen.