Digitale Anzeige des QR-Codes als Alternative zum Beleg?

Direkt in der ersten Woche des neuen Jahres brachte der WDR einen Beitrag, der darüber berichtete, dass Bäckereien aus den westfälischen Orten Paderborn und Steinfurt die gesetzlich vorgeschriebene Belegausgabepflicht elektronisch über die Kasse „lösen“: Der Bon wird auf dem Kassendisplay inkl. dem vorgeschriebenem QR-Code gezeigt. Von dort kann der Kunde per Smartphone den QR-Code auslesen, wenn der Kunde einen Bon benötigt.

Dies wäre technisch selbstverständlich machbar, aber entgegen dem vielleicht nicht bis ins letzte Detail recherchiertem Bericht des WDR wurde nicht der Bon als QR-Code angezeigt, sondern die Daten wurden an einen dritten Dienstleister übertragen. Dieser Dienstleister stellt die Belegdaten dann online auf einem Portal zum Download zur Verfügung. Der angezeigte QR-Code enthielt den Link zum Portal.

Grundsätzliches:

Selbstverständlich besitzt auch das HUTH POS die Möglichkeit, Daten über eine Schnittstelle an einen entsprechenden Dienstleister zu übertragen. Dies kann ein Dritter sein oder auch die Mineralölgesellschaft selber. HUTH ist auf jeden Fall grundsätzlich in der Lage, die Druckdaten des kompletten Bons – inklusive von Kopf und Fuß – zur Verfügung zu stellen. Netzanbindung, Kosten und Datenschutzthemen müssen im Vorfeld einer solchen Lösung aber auf jeden Fall schon geklärt sein.

Die in der Presse aufgeführte Lösung „Darstellung des Bons auf einem Display“ ist explizit im Anwendungserlass ausgeschlossen!

Die Darlegungen sind unverbindlich und entsprechen unseren eigenen Wahrnehmungen und Erfahrungen. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Darlegungen. Jedwede vertragliche Haftung unsererseits für den Inhalt ist ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit den Darlegungen stehende Rechts- und Steuerfragen sowie technische Spezifikationen und Softwarefunktionalitäten müssen Sie verbindlich durch entsprechende Fachleute prüfen und beantworten lassen.