Änderung bei der Preisangabenverordnung

Zum 28. Mai 2022 tritt die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft und es sind neue Themen für die Tankstellenbetreiber zu beachten:

Neue Vorgabe für Mengeneinheiten bei Grundpreis

Seit dem 01. September 2000 ist die Verordnung zur Änderung der Preisangaben- und der Fertigpackungsverordnung in Kraft. Der Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit (Kilogramm, Liter, Meter oder Quadratmeter) einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Bestandteile. Die Angabe des Grundpreises soll dem Käufer vor allem einen leichteren Preisvergleich bei Packungen mit unterschiedlicher Füllmenge ermöglichen.

Für nahezu alle Produkte, die an der Tankstelle angeboten werden, muss seither der Grundpreis ausgewiesen werden. Kein Thema für die Anwender von ITAS Vision, denn das Warenwirtschaftssystem enthält ein komfortables Etikettenprogramm.

In diesem Programm wurde bislang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht Artikel, deren Gewicht weniger als 251 Gramm/ 251 Milliliter beträgt auf einen 100-Gramm-Grundpreis zu referieren. Diese Option besteht künftig nicht mehr! Die Bezugsgrößen für die Grundpreisauszeichnung müssen künftig generell 1 Kilogramm bzw. 1 Liter betragen.

In ITAS Vision erfolgt die Umstellung auf die neuen Vorgaben automatisch durch die erfolgreiche Einspielung des Updates auf die ITAS Vision Version 5.1.9 oder höher. Diese Programmerweiterung ist für Lizeninhaber der Version 5.x kostenlos und wird als Service für alle HUTH Kunden zum Download im Kundenportal zur Verfügung gestellt. *)

Der Tankstellenbetreiber muss nach Update der Software lediglich über einen eigens geschaffenen Menüpunkt die zugehörigen Etiketten neu erzeugen, drucken und austauschen. Bewusst wurde dies Aktivität nicht in den Etiketten-Autojob gelegt, um gegebenenfalls bereits laufende Prozesse wie beispielsweise reguläre Artikeländerungen ungestört beenden und die Maßnahmen zur Grundpreisänderung gesondert kontrollieren zu können.

Sollten Sie keine Etiketten mehr vorrätig haben, so unterstützt Sie unsere Zubehör-Abteilung gerne.

Neue Informationspflicht bei Werbung mit Preisermäßigungen

Gemäß dem neu geschaffenen § 11 PAngV ist bei der Werbung mit Preisermäßigungen ein vorheriger Verkaufs- bzw. Gesamtpreis anzugeben. Dabei richtet sich dieser anzugebende vorherige Gesamtpreis nach dem niedrigsten Gesamtpreis, den der Händler in den letzten 30 Tagen für diese Ware vom Verbraucher gefordert hat. In ITAS Vision werden alle Preisentwicklungen dokumentiert, so dass auf diese Information bei Bedarf zugegriffen werden kann. Ausgenommen von dieser Regelung sind schnell verderbliche Waren, die für den Abverkauf vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums reduziert ausgezeichnet werden. Werbeformulierungen wie “1 kaufen, 1 geschenkt” oder “Kaufe 3, bezahle 2” fallen nicht unter diesen Paragraphen.

Die Umsetzung der Vorgabe ist vorrangig eine Aufgabe organisatorischer Art die der Tankstellenbetreiber lösen muss. 

Die Darlegungen sind unverbindlich und entsprechen unseren eigenen Wahrnehmungen und Erfahrungen. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Darlegungen. Jedwede vertragliche Haftung unsererseits für den Inhalt ist ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit den Darlegungen stehende Rechtsfragen sowie technische Spezifikationen und Softwarefunktionalitäten müssen Sie verbindlich durch entsprechende Fachleute prüfen und beantworten lassen.

Die komplette PAngV können Sie hier einsehen: Bundesgesetzblatt (bgbl.de)

*) Sollten Sie die Unterstützung der Hotline in Anspruch nehmen, wollen, so wird diese Dienstleistung nach Aufwand abgerechnet.

Sollten Sie keinen Downloadlink im Kundenportal finden, so sprechen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrer Mineralölgesellschaft. Ggfs. hat diese bereits eine entsprechende Ausführung des Updates per automatisiertem Dowloadserver-Job beauftragt.