Einwegpfand auf Milcherzeugnisse

Pünktlich zum 01. Januar 2024 – Stichtagsregelung – tritt die vorerst letzte Stufe der Einweg-Pfandpflicht in Kraft: In Plastikflaschen verpackte Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse werden mit 25 ct Pfand belegt. Einwegkunststoffflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter führen ab dann das bekannte Einwegpfand-Logo der Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) und sind somit gemäß Verpackungsgesetz in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert.

Idealerweise sollte die alte Ware also bis zum 01. Januar abverkauft sein, denn eine offizielle Übergangsregelung gibt es nicht. Die Behörden sagten zwar einen Vollzug mit Augenmaß und die Duldung des Abverkaufs ungekennzeichneter Restbestände für einen „gewissen“ Zeitraum zu, aber was genau wo und wie Anwendung finden wird, obliegt alleine der jeweils zuständigen Vollzugsbehörde.

Laut unserem Kenntnisstand kann die alte von der neuen Ware durch neu vergebene EAN-Codes unterschieden werden. Dies gewährleistet somit schon einmal die korrekte Rücknahme über Pfandautomaten.

Für die Warenwirtschaft bestehen zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1

  1. Abverkauf aller Altbestände bis zum 31.12.2023
  2. Hinzufügen des neuen EAN zum Artikel am 01.01.2024 und Zuordnung des korrekten Pfand Tandem-Artikels
  3. Verkaufsstart der Pfandartikel ab 01.01.2024
    1. Pfandrückerstattung muss – sofern nicht über Automaten geregelt – in der ersten Zeit durch Kassierer (Sichtprüfung DPG Zeichen) überprüft werden.

Möglichkeit 2

  1. Abverkauf aller Altbestände so zeitnah wie möglich
  2. Anlage eines neuen Artikels mit neuem EAN und Zuordnung des korrekten Pfand Tandem-Artikels.
  3. Verkaufsstart der Pfandartikel parallel zu den Altartikeln ab 01.01.2024

Da es sich bei den betroffenen Artikeln nur um eine geringe Anzahl handelt, wird kein Automatismus angeboten. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Lieferanten – sofern noch nicht geschehen – in Verbindung zu setzen und eine Liste der betroffenen Artikel anzufordern, um eine der o.g. Maßnahmen zu ergreifen. Sollten Sie eine Anleitung zur Anlage von Tandemartikeln benötigen, so finden Sie diesem im Kundenportal oder auch in Ihrem ITAS Vision Hilfesystem.

Last but not least denken Sie bitte auch an den Druck der neuen Regaletiketten mit passender Vorlage.  Ab ITAS Vision 6.0.4. wird ein Artikel, der einen Tandem/Pfandartikel zugeordnet bekommt, automatisch im Etikettenbereich hinterlegt. Sofern Sie noch eine ältere Version nutzen, muss der mit dem Tandemartikel versehene Artikel manuell dem Etikettenbereich zugeordnet werden.