Neues im Bereich der MwSt-Anpassungen: Gas bleibt vorerst doch bei reduziertem Satz

Die gesenkte Mehrwertsteuer für Gas und Wärme wird nun doch nicht zum 01. Januar angehoben, sondern erst zum 01. März 2024. Also nur einen Monat früher als ursprünglich vorgesehen.

So sieht es die am 17.11 verabschiedete Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Wachstumschancengesetz vor.

Gleich bleibt die Tatsache, dass HUTH alle Kunden entsprechend unterstützen wird. Der Maßnahmenkatalog wird Ende Januar an dieser Stelle veröffentlicht.

InHaus- und AußerHaus-Verkauf im Bistro

Die Anhebung des Steuersatzes für Bewirtungen/ den InHaus-Verzehr Anfang 2024 wird laut Beschlussempfehlung kommen. Das unterstützende Tool für ITAS Vision, das die korrekte Zuordnung der betroffenen Artikel ermöglicht, wird ab Mitte Dezember im Kundenportal zum Download zur Verfügung stehen.

Die Tankstellenpartner einer Mineralölgesellschaft setzen sich idealerweise schon heute mit ihrem Betreuer in Verbindung, um zu erfahren, ob seitens der Zentrale bereits netzübergreifende Maßnahmen geplant wurden.