CNG
Als Teil des dritten Entlastungspakets wurde im Herbst 2022 mit einer Befristung bis 31.03.2024 der Steuersatz für Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Nun diskutiert man im Finanzministerium diese befristete Krisenmaßnahme bereits vorzeitig zum 31.12.2023 auslaufen zu lassen (Bericht FAZ). Mit dem Jahreswechsel will man bereits zum Normalsatz zurückkehren.
Diese Anpassung betrifft alle Tankstellen, die Erdgas verkaufen und in 2022 diese Warengruppe nach Interpretation des Steuerberaters mit dem reduzierten MwSt-Satz versehen haben.
Wie auch schon bei vorangegangenen MwSt-Umstellungen wird HUTH alle Kunden entsprechend unterstützen. Ein entsprechendes Angebot mit Maßnahmenkatalog werden wir Anfang November zur Verfügung stellen und auch an dieser Stelle veröffentlichen.
InHaus- und AußerHaus-Verkauf im Bistro
Ebenfalls kommen soll die Anhebung des Steuersatzes für Bewirtungen/ den InHaus-Verzehr Anfang 2024. Ab dann wird die Abfrage „InHaus oder AußerHaus?“ wieder relevant und ordnet dem verkauften Artikel nach ihrer Beantwortung die korrekte Steuergruppe zu.
Selbstverständlich wird HUTH auch für diese Umstellung ein unterstützendes Tool zur Verfügung stellen, dass der Tankstellenbetreiber vor Ort ausführt und die betroffenen Artikel korrekt zuordnet. Mineralölgesellschaften, die über einen einheitlichen Warengruppenstamm in ihrem Tankstellennetz verfügen, werden auf Wunsch von einem automatisierten Job profitieren können.
Auch zum Thema „MwSt-Anpassung im Bistro“ werden Anfang November die entsprechenden Informationen zur Verfügung stehen und and dieser Stelle veröffentlicht werden.