– Allgemeine Informationen –
Die durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz zur Entlastung der Binnenwirtschaft vorgenommene Absenkung der Umsatzsteuersätze endet am 31.12.2020 um 23:59 Uhr.
– Anhebung des Mehrwertsteuersatzes –
- Der volle Mehrwertsteuersatz von aktuell 16 % wird ab 01.01. 2021 auf 19% angehoben.
- Der ermäßigte Steuersatz von aktuell 5 % wird ab 01.01.2021 auf 7% angehoben.
-> Sie müssen Maßnahmen zur Änderung der Mehrwertsteuersätze am Kassensystem ergreifen. Bitte folgen Sie dem Link:
Die durch das Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzte Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Getränke) läuft voraussichtlich zum 30.06.2021 aus. -> Aktuell keine Maßnahme erforderlich.