Meldepflicht für Kassensysteme ab 01.01.2025

Nun ist sie tatsächlich da, die Meldepflicht für Kassensysteme. Mehr als acht Jahre nach der Bekanntgabe des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen kommt zum 01.01.2025 die digitale Meldepflicht. Ein Kassensystem mit zugehöriger TSE muss durch den Steuerpflichtigen – in der Regel ist dies in unserer Branche der Tankstellenbetreiber – digital über das ELSTER-Portal der Finanzbehörde gemeldet werden.

Die zu meldenden Daten umfassen die Stammdaten des Steuerpflichtigen, organisatorische Daten rund um das System – z.B. das Installationsdatum – und technische Daten zum System. Zu Letzterem zählen unter anderem die TSE-Seriennummer, der TSE- sowie der Kassen-Typ, die Version des Systems und einiges mehr.

Datenherkunft

Bei ca. 80% der in ELSTER geforderten Inhalte handelt es sich tatsächlich um persönliche Daten des Steuerpflichtigen. Die von HUTH eindeutig lieferbaren technischen Daten werden ab Januar in einem aufbereiteten Dokument (pdf) im Kundenportal bereitgestellt. Die Bereitstellung kann einmalig erworben werden. Mit diesem Dokument hat der Tankstellenbetreiber dann eine Hilfe beim Ausfüllen des ELSTER-Formulars zur Hand und muss nicht in den eigenen Aufzeichnungen oder in unterschiedlichen Bereichen des Kundenportals recherchieren.

Gut zu wissen:

Fristen:

  • Die Meldeplattform steht auf ELSTER ab 01.01.2025 zur Verfügung
  • Bei Kasseninstallation vor dem 01.07.2025: Meldung bis 31.07.2025
  • Bei Kasseninstallation nach dem 30.06.2025: Meldung innerhalb von vier Wochen

Ein TSE- oder Kassensystemtausch nach dem 01.07. 2025 bedeutet für den Tankstellenbetreiber:

  1. Alte TSE oder Kasse abmelden.
  2. Neue TSE oder Kasse anmelden.

Achtung!

  • Laut einem vorliegenden Gesetzentwurf ist ab 01.01.2025 das Nichtbeachten der Anmelde- oder Belegausgabepflicht eine Ordnungswidrigkeit! Die Belegausgabe darf hierbei ausdrücklich auch digital, z.B. über den Spritbon erfolgen.

Um noch mehr zu erfahren wenden Sie sich gerne per E-Mail an den Vertrieb.

Die vorangegangenen Darlegungen sind unverbindlich und entsprechen unseren Wahrnehmungen und Erfahrungen. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Jedwede vertragliche Haftung unsererseits für den Inhalt ist ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit den Darlegungen stehende Rechts- und Steuerfragen müssen verbindlich durch entsprechende Fachleute geprüft und beantwortet werden.