Mehrwertsteuer in der Gastronomie – 7% sind beschlossen

Die Frage, ob auf Speisen 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer fällig ist, beschäftigt die Gastronomie schon lange. Mal gilt der reduzierte Satz für Außer-Haus-Verzehr, mal der reguläre Satz beim Verzehr vor Ort. Dies ändert sich nun.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, ein umfassendes Steuerentlastungspaket beschlossen, das unter anderem auch Neuregelungen für die Mehrwertsteuer in der Gastronomie enthält. Der Bundesrat hat seine Zustimmung gegeben, dass der Steuersatz auf alle Speisen ab 2026 dauerhaft bei 7 % liegt.

Dies bedeutet, dass Anpassungen in ITAS Vision vorgenommen werden müssen. Hierzu sind entsprechende Hilfestellungen im Kundenportal veröffentlicht.