Die Frage, ob auf Speisen 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer fällig ist, beschäftigt die Gastronomie schon lange. Mal gilt der reduzierte Satz für Außer-Haus-Verzehr, mal der reguläre Satz beim Verzehr vor Ort. Dies soll sich nun ändern.
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, ein umfassendes Steuerentlastungspaket beschlossen, das unter anderem auch Neuregelungen für die Mehrwertsteuer in der Gastronomie enthält. Sofern der Bundesrat am 19. Dezember seine Zustimmung gibt, soll der Steuersatz auf alle Speisen ab 2026 dauerhaft bei 7 % liegen.
Dies bedeutet, dass Anpassungen in ITAS Vision vorgenommen werden müssen. Hierzu werden wir – nach positiven Beschluss am 19. Dezember – entsprechende Hilfestellungen im Kundenportal veröffentlichen.
Sollten Sie bereits im Vorfeld Informationen benötigen, steht Ihnen der Vertrieb selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
